Rechtsgebiete
Bauvertragsrecht
Das Bauvertragsrecht regelt die Verwirklichung von Bauprojekten und die Frage einer Verletzung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen im Rahmen des Schadenersatzrechtes oder der Gewährleistung
Beamtendienstrecht, Disziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, Vertragsbedienstetenrecht
Das Beamtendienstrecht regelt die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse der Beamt:innen im Bund (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) sowie in den Ländern und Gemeinden (Landesgesetze die dienst- und disziplinarrechtliche Regeln enthalten). Für die Dienstverhältnisse der Vertragsbediensteten gilt das Vertragsbedienstetengesetz.
Das Disziplinarrecht für Beamt:innen ist im Beamtendienstrechtsgesetz (BDG), für Heeresangehörige im Heeresdisziplinargesetz (HDG) geregelt. Die Länder haben eigene Disziplinarregeln in verschiedenen Landesgesetzen geschaffen. Eine Disziplinarverfehlung kann für Beamt:innen schwerwiegende Konsequenzen nach sich führen; bis hin zum Verlust aller aus dem Dienstverhältnis erfließenden Rechte und Ansprüche. Für Vertragsbedienstete ist bei Verfehlungen die Kündigung oder gar Entlassung im Vertragsbedienstetengesetz geregelt.
Im Beamtenstrafrecht wird ein allfällig strafrechtlich relevantes Verhalten von Beamt:innen und Vertragsbediensteten (z. B. Amtsmissbrauch) geregelt. Sofern der:die Staatsanwält:in ein solches strafbares Verhalten erkennt, wird ein Verfahren vor den Strafgerichten durchgeführt, das bis zum Amtsverlust führen kann.
Amtshaftungsansprüche, die vor den Zivilgerichten geltend zu machen sind, können dann entstehen, wenn Beamt:innen schuldhaft in ihren Rechten verletzt wurden.
Werden Exekutivbeamt:innen im Dienst verletzt, haben Sie Anspruch auf Schmerzengeld und Verdienstentgang nach dem Gehaltsgesetz (bis zum 30.6.2018 hat das WachebedienstetenHilfeleistungsgesetz gegolten, auf das Sachverhalte, die vor dem 30.6.2018 verwirklicht wurden, weiter gilt)
Finanzstrafrecht
Verstöße gegen abgabenrechtliche Bestimmungen, bei der Einfuhr der Waren gegen das Zollrecht, gegen Bestimmungen, die die Einfuhrumsatzsteuer regeln oder gegen andere, die Einfuhr von Waren regelnden Bestimmungen können nicht nur empfindliche Abgabenforderungen nach sich ziehen, die bis zur Existenzgefährdung führen können sondern auch finanzstrafrechtliche Folgen haben. Finanzstrafverfahren werden gegen die verantwortlichen Personen, die die maßgeblichen Handlungen gesetzt haben, eingeleitet. Unternehmen, die finanzstrafrechtlich relevante Tatbestände verwirklichen, können zusätzlich nach dem Verbandsverantwortlichengesetz zur Verantwortung gezogen werden.
Immobilien- und Unternehmenskaufvertragsrecht
Immobilientransaktionen (Liegenschaften, Eigentumswohnungen) sind in schriftlichen Verträgen zu regeln, damit sie grundbücherlich durchgeführt werden können. Sie dienen dazu, die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem jeweiligen Geschäft verbindlich zu regeln.
Die Abwicklung von Kaufverträgen bedarf auch der Übernahme der Treuhandschaft für den vereinbarten Kaufpreis. Diese wird über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien abgewickelt, was einen zusätzlichen Schutz der Vertragsparteien darstellt.
Neben der Errichtung des Vertrages werden sämtliche Schritte (Grunderwerbssteuer, Immobilienertragssteuer, Einholung von Genehmigungen, grundbücherliche Durchführung, etc.) übernommen.
Unternehmenstransaktionen werden durch den Abschluss entsprechender
Unternehmenskaufverträge nach allen Seiten abgesichert.
Miet- und Wohnrecht
Das Mietrecht ist im Mietrechtsgesetz (MRG) und, sofern dieses nicht oder nicht zur Gänze zur Anwendung gelangt, im ABGB geregelt. Es handelt sich insbesondere wegen zahlreicher Übergangs-, Vollzugs- und Ausnahmebestimmungen im Laufe der Jahre um eine sehr komplexe Materie.
Das MRG soll vorwiegend dem Schutz der Mieter:innen dienen. Mietrechtliche Regelungen schützen aber auch den:die Vermieter:innen, insbesondere, wenn der:die Mieter:innen seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.
Sozialversicherungsrecht / Schadenersatzrecht
Aufgrund von Unfällen werden die mit den Verletzungen verbundenen Heilbehandlungskosten sowie Renten – / Pensionsansprüche vom Sozialversicherungsträger nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften für seine Versicherten bezahlt.
Dafür haftet nach den schadenersatzrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen der:die Schädiger:in bzw. dessen Haftpflichtversicherer.
Transport- und Speditionsrecht
Das Transportrecht regelt die Beförderung von Gütern. Der Güterverkehr auf der Straße wird abschließend in den Bestimmungen der CMR, des internationalen Straßenverkehrsabkommens geregelt. Der Güterverkehr im Luftverkehr wird abschließend im Montrealer Übereinkommen geregelt. Der Eisenbahnverkehr wird in verschiedenen Abkommen geregelt. Nur jene Bereiche, die in diesen Abkommen nicht geregelt werden, unterliegen den nationalen Regelungen (UGB, AÖSP).
Das Speditionsrecht regelt die Tätigkeiten des:der Spediteur:in, sofern nicht das zwingende Frachtrecht der CMR zur Anwendung gelangt. Die AÖSP regeln die Ansprüche des:der Spediteur:in sowie die Haftung des:der Spediteur:in gegenüber seinem Auftraggeber. Für Unternehmer:innen, die mit Spediteur:innen in Geschäftsbeziehung stehen, gelten die AÖSP in den meisten Fällen als Handelsbrauch. Sonst müssen sie gesondert vereinbart werden, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gelten die AÖSP nicht, kommen die gesetzlichen Regelungen, insbesondere des UGB zur Anwendung.
Verwaltungsrechtliche Regelungen, wie das Güterbeförderungsgesetz, regeln die öffentlichrechtlichen Verpflichtungen der Güterbeförderungsunternehmer:innen. Schwerwiegende Verstöße z. B. gegen Lenkzeitregelungen können bis zum Entzug der Konzession führen.