Wir vertreten

Wir vertreten

Architekt:innen, Haus- und Wohnungseigentümer:innen

Rechtsanwalt Mag. Thomas Preisinger und sein Team vertreten sowohl Architekt:innen als auch Privatpersonen in Angelegenheiten des Bauvertragsrechts.

Rechtsgebiet Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht regelt die Verwirklichung von Bauprojekten und die Frage einer Verletzung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen im Rahmen des Schadenersatzrechtes oder der Gewährleistung

Service: Vertretung vor Gericht, Behörden und Erstellung von Verträgen
  • Vertretung vor Gericht
  • Vertretung vor Behörden
  • Erstellung von Bauverträgen

Beamt:innen, Vertragsbedienstete

Rechtsanwalt Mag. Thomas Preisinger und sein Team verfügen auf Grund der fast 30-jährigen Erfahrung über profunde Kenntnisse in der Vertretung und Beratung öffentlich Bediensteter (Beamt:innen und Vertragsbedienstete) in Bund und Land.

Rechtsgebiete: Beamtendienstrecht, Disziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, Ersatz nach dem Gehaltsgesetz

Das Beamtendienstrecht regelt die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse der Beamt:innen im Bund (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) sowie in den Ländern und Gemeinden (Landesgesetze die dienst- und disziplinarrechtliche Regeln enthalten). Für die Dienstverhältnisse der Vertragsbediensteten gilt das Vertragsbedienstetengesetz.

Das Disziplinarrecht für Beamt:innen ist im Beamtendienstrechtsgesetz (BDG), für Heeresangehörige im Heeresdisziplinargesetz (HDG) geregelt. Die Länder haben eigene Disziplinarregeln in verschiedenen Landesgesetzen geschaffen. Eine Disziplinarverfehlung kann für Beamt:innen schwerwiegende Konsequenzen nach sich führen; bis hin zum Verlust aller aus dem Dienstverhältnis erfließenden Rechte und Ansprüche. Für Vertragsbedienstete ist bei Verfehlungen die Kündigung oder gar Entlassung im Vertragsbedienstetengesetz geregelt.

Im Beamtenstrafrecht wird ein allfällig strafrechtlich relevantes Verhalten von Beamt:innen und Vertragsbediensteten (zB Amtsmissbrauch) geregelt. Sofern der:die Staatsanwält:in ein solches strafbares Verhalten erkennt, wird ein Verfahren vor den Strafgerichten durchgeführt, das bis zum Amtsverlust führen kann.

Amtshaftungsansprüche, die vor den Zivilgerichten geltend zu machen sind, können dann entstehen, wenn Beamt:innen schuldhaft in ihren Rechten verletzt wurden.

Werden Exekutivbeamt:innen im Dienst verletzt, haben Sie Anspruch auf Schmerzengeld und Verdienstentgang nach dem Gehaltsgesetz (bis zum 30.6.2018 hat das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz gegolten, auf das Sachverhalte, die vor dem 30.6.2018 verwirklicht wurden, weiter gilt)

Service: Vertretung vor Gerichten und Behörden
  • Vertretung vor Zivilgerichten
  • Vertretung vor Strafgerichten
  • Vertretung vor Disziplinarbehörden
  • Vertretung vor Dienstbehörden

Hausverwaltungen, Liegenschaftseigentümer:innen

Rechtsanwalt Mag. Thomas Preisinger und sein Team vertreten beraten und vertreten Hausverwaltungen und Eigentümer:innen von Immobilien bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Rechtsgebiete Miet- und Wohnrecht

Das Mietrecht ist im Mietrechtsgesetz (MRG) und, sofern dieses nicht oder nicht zur Gänze zur Anwendung gelangt, im ABGB geregelt. Es handelt sich insbesondere wegen zahlreicher Übergangs-, Vollzugs- und Ausnahmebestimmungen im Laufe der Jahre um eine sehr komplexe Materie.

Das MRG soll vorwiegend dem Schutz der Mieter:innen dienen. Mietrechtliche Regelungen schützen aber auch den Vermieter:innen, insbesondere, wenn der:die Mieter:innen den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.

Service: Vertretung vor Schlichtungsstellen, Gerichten und Vertragserstellung
  • Vertretung vor Schlichtungsstellen
  • Vertretung vor Gericht in Bestandszins-, Mietzins- und Räumungsprozessen
  • Erstellung von Bestand- / Mietverträgen

Käufer und Verkäufer von Liegenschaften und Unternehmen sowie Immobilienmakler

Rechtsanwalt Mag. Thomas Preisinger und sein Team vertreten und beraten beim Ankauf oder Verkauf von Liegenschaften und Unternehmen.

Rechtsgebiet: Immobilienkaufvertragsrecht und Unternehmenskaufvertragsrecht

Immobilientransaktionen (Liegenschaften, Eigentumswohnungen) sind in schriftlichen Verträgen zu regeln, damit sie grundbücherlich durchgeführt werden können. Sie dienen dazu, die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem jeweiligen Geschäft verbindlich zu regeln.

Die Abwicklung von Kaufverträgen bedarf auch der Übernahme der Treuhandschaft für den vereinbarten Kaufpreis. Diese wird über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien abgewickelt, was einen zusätzlichen Schutz der Vertragsparteien darstellt.

Neben der Errichtung des Vertrages werden sämtliche Schritte (Grunderwerbssteuer, Immobilienertragssteuer, Einholung von Genehmigungen, grundbücherliche Durchführung, etc.) übernommen.

Unternehmenstransaktionen werden durch den Abschluss entsprechender Unternehmenskaufverträge nach allen Seiten abgesichert.

Service: Vertragserrichtung; Vertretung vor Behörden und Gerichten; Treuhandschaft
  • Errichtung von Liegenschaftsverträgen
  • Grundbücherliche Durchführung von Verträgen
  • Übernahme der Treunhandschaft für die vereinbarten Kaufpreiszahlungen
  • Vertretung vor Gerichten
  • Vertretung vor Behörden
  • Errichtung von Unternehmenskaufverträgen

Sozialversicherungsträger

Rechtsanwalt Mag. Thomas Preisinger und sein Team vertreten Sozialversicherungsträger bei der Geltendmachung von Regressforderungen (aufgrund von Forderungen, die der Sozialversicherungsträger geleistet hat) gegen Schädiger.

Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht / Schadenersatzrecht

Aufgrund von Unfällen werden die mit den Verletzungen verbundenen Heilbehandlungskosten sowie Renten – / Pensionsansprüche vom Sozialversicherungsträger nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften für seine Versicherten bezahlt.

Hiefür haftet nach den schadenersatzrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer.

Service: Vertretung vor Gerichten
  • Vertretung vor Zivilgerichten
  • Vertretung vor Strafgerichten

Speditions- und Transportunternehmen, Speditions-, Verkehrshaftungs- und Transportversicherungen, Versicherungs- und Schadensbüros

Rechtsanwalt Mag. Thomas Preisinger und sein Team verfügen über langjährige Kenntnisse im Speditions- und Transportrecht und vertritt Transport- und Speditionsunternehmen, aber auch die verladende Wirtschaft und deren Versicherer.

Rechtsgebiete Transport- und Speditionsrecht

Das Transportrecht regelt die Beförderung von Gütern. Der Güterverkehr auf der Straße wird abschließend in den Bestimmungen der CMR, des internationalen Straßenverkehrsabkommens geregelt. Der Güterverkehr im Luftverkehr wird abschließend im Montrealer Übereinkommen geregelt. Der Eisenbahnverkehr wird in verschiedenen Abkommen geregelt. Nur jene Bereiche, die in diesen Abkommen nicht geregelt werden, unterliegen den nationalen Regelungen (UGB, AÖSP).

Das Speditionsrecht regelt die Tätigkeiten des Spediteurs, sofern nicht das zwingende Frachtrecht der CMR zur Anwendung gelangt. Die AÖSP regeln die Ansprüche des Spediteurs sowie die Haftung des Spediteurs gegenüber seinem Auftraggeber. Für Unternehmer, die mit Spediteuren in Geschäftsbeziehung stehen, gelten die AÖSP in den meisten Fällen als Handelsbrauch. Sonst müssen sie gesondert vereinbart werden, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gelten die AÖSP nicht, kommen die gesetzlichen Regelungen, insbesondere des UGB zur Anwendung. 

Verwaltungsrechtliche Regelungen, wie das Güterbeförderungsgesetz, regeln die öffentlichrechtlichen Verpflichtungen der Güterbeförderungsunternehmer. Schwerwiegende Verstöße z. B. gegen Lenkzeitregelungen können bis zum Entzug der Konzession führen.

Service: Vertretung vor Gericht, Behörden und Erstellung von Verträgen
  • Vertretung vor Gericht
  • Vertretung vor Behörden
  • Erstellung von Logistikverträgen